Modernisierung von Religion
Von traditioneller zu moderner Volksfrömmigkeit

Dr. theol. Rolf Weibel, Stans, Fachjournalist mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur

Als Pfarrer Albert Bitzius vor gut 150 Jahren über die menschliche Natur nachsann, dünkte ihn merkwürdig, «wie die Dümmsten und die Klügsten in der gleichen Sünde befangen sind, nur dass die einen mit dem Aberglauben sich an ihr versündigen, die andern mit dem Unglauben». Diese Überlegung stellte er als Jeremias Gotthelf in seinem Roman «Wie Anne Bäbi Jowäger haushaltet und wie es ihm mit dem Dokteren geht» an, nachdem er geschildert hatte, wie Anne Bäbi, eben Grossmutter geworden, für ihr Enkelkind einen besonderen Brei aufgesetzt hatte. Für diesen ersten Brei hatte Anne Bäbi nämlich aus einem schönen Neuen Testament ein Blatt herausgerissen, in lauter kleine Stücke verrupft, diese in den Brei gestreut und so gut als möglich darin zu verrühren versucht. Auf die Frage ihres Sohnes Jakobli, was sie denn da mache, antwortete sie: «... öppis machen ih, öppis, es wüsses nit all Lüt, aber my Muetter selig hets a mir gmacht, un ih has a dir gmacht un bedimal hets nit gfehlt un isch guet usecho. Wenn man einem Kinde neuis vom Neuen Testament in den ersten Brei rührt un ihms styf zesse git, su wirds fromm un überchunt ke Untugend, und was ist wohl meh i dr Welt als Frömmigkeit, und weme öppe sterbe sött, was chäm eim de chumliger, emel öppe nit d Hoffert?»
Diesem volkskulturellen protestantischen Brauch entsprach auf katholischer Seite der Brauch, in Gefahr und Not ein Schluckbildchen oder einen Esszettel zu verspeisen oder auch dem kranken Vieh zu geben.

1. Zwischen Magie und kirchlicher Frömmigkeit
In beiden Bräuchen wurden Mittel zum Heil eingesetzt; im protestantischen Brauch ging es mehr um das ewige Heil, im katholischen um das zeitliche. Gegen beide Heilbräuche wurden Vorbehalte geäussert: auf protestantischer Seite wurde der Brauch von Pfarrerschaft und weltlicher Obrigkeit unverblümt als Aberglaube abgelehnt; auf katholischer Seite wurde der Brauch unter der Bedingung gestattet, dass jeglicher Aberglaube ausgeschlossen sei.
In beiden Bräuchen kommen einerseits Volkskultur und anderseits ihre konfessionelle Prägung zum Ausdruck. Zur Volkskultur gehört die Verwendung wirkkräftiger Mittel, eine Amulett-Praxis im weitesten Sinn des Begriffs; Anne Bäbis aus dem Neuen Testament herausgerissenes Blatt wie der Esszettel erinnern denn auch an beschriftete Amulette. Die Beschriftung der beiden Segenszeichen ist indes konfessionell geprägt: das protestantische ist auf die Bibel bezogen, das katholische auf einen Wallfahrtsort und sein Gnadenbild. Die Esszettel sind aber mehr als bloss Wallfahrtsandenken, sie dienen der Andacht nach der Wallfahrt, sind also Devotionalien. Wenn diese Andachtsgegenstände noch eigens gesegnet werden und damit dem andächtigen Gebrauch vorbehalten werden, heissen sie Sakramentalien.
Dem protestantischen Brauch kann entgegengehalten werden, der Bibeltext sei nicht zum Verspeisen, sondern zum Lesen und Befolgen da. Und an den katholischen Brauch kann die Frage gestellt werden, ob ein Andachtsgegenstand denn wirklich der persönlichen Andacht dient, wenn er statt betrachtet einfach verschluckt wird.
Dazu kommt, dass die Andachtsgegenstände meist noch gesegnet wurden und also Sakramentalien sind. Nach kirchlicher Lehre bezeichnen und vermitteln Sakramentalien Wirkungen insbesondere spiritueller Art. Mit der Erklärung, wie diese Wirkungen vermittelt werden, entscheidet sich, ob der damit gepflegte fromme Brauch magisch oder kirchlich ist. Ein magisches Verständnis geht davon aus, dass der Gegenstand in sich eine bestimmte Kraft hat und wie ein Amulett oder ein Talisman allein schon durch seine Anwendung wirkt, «ex opere operato» und damit nicht unähnlich einem pharmazeutischen Produkt. Ein kirchlich katholisches Verständnis hingegen verortet die Wirksamkeit der Sakramentalien in die Kirche als Kultgemeinschaft; nach diesem Verständnis sind die Sakramentalien Zeichen, die kraft der Fürbitte der Kirche wirken. Neben den unterschiedlichen Volkskulturen führen darum auch die konfessionell unterschiedlichen Verständnisse von Kirche zu unterschiedlichen Volksfrömmigkeiten. Ob reformiert oder katholisch, beide Kirchen betonen den Unterschied zwischen magisch und religiös. Dieser besteht im wesentlichen darin, dass in der Religion der Mensch seinen Wunsch als Bittgebet äussert, während in der Magie die gewünschte Wirkung durch die magische Handlung gleichsam erzwungen wird. «In der Religion stehen Gott und seine Gnade im Mittelpunkt, in der Magie der Mensch und die von ihm gesetzte magische Handlung zur Handhabung verborgener Kräfte und Mächte.»
Auf katholischer Seite warnt die Römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in ihrem Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie denn auch verschiedentlich vor magischem Denken und Aberglauben. So lobt sie zum einen den Brauch, am Palmsonntag Palmen, Olivenzweige oder Zweige anderer Bäume zur Prozession mitzubringen; zum andern betont sie, «dass die Teilnahme an der Prozession wesentlich und wichtig ist und nicht, sich nur Palm- und Olivenzweige zu besorgen, um sie zu therapeutischen Zwecken oder als Art Amulett aufzubewahren, damit Unheil abzuwehren oder böse Geister und eventuelle Schäden an Häusern oder Feldern fernzuhalten. Dies kann in eine Form von Aberglauben abgleiten. Palm- und Olivenzweige sollen vor allem als Zeugnis des Glaubens an Christus, den messianischen König, und an seinen Ostersieg aufbewahrt werden.»
Eine magische Frömmigkeitspraxis setzt ein magisches Weltverständnis voraus – wie ein magisches Weltverständnis nach einer magischen Praxis verlangt. Auf der anderen Seite will die katholische Kirche durch ihr Lehramt die Volksfrömmigkeit von magischen Vorstellungen und magischen Praktiken reinigen. Sollte diese Reinigung Erfolg haben, finden die einem magischen Denken verbundenen Katholikinnen und Katholiken in der kirchlich korrekten Volksfrömmigkeit nicht mehr das, was sie suchen. Die Folge dürfte sein, dass diese Katholikinnen und Katholiken Frömmigkeitsformen suchen und finden, in denen magische Elemente oder Formen vorkommen und vorkommen dürfen.
Diese Spannung zwischen «magisch» und «religiös» können wir im Übrigen auch im Titel der Ausstellung im Haus zum Dolder feststellen. Im Obertitel ist von «Mitteln zum Heil» die Rede, was unwillkürlich an die «Geistliche Hausapotheke» im wörtlichen Sinn erinnert. Der Untertitel hingegen spricht von «religiösen Segens- und Schutzzeichen», was an den Zeichencharakter der religiösen Symbole und Symbolhandlungen denken lässt.

2. Volksfrömmigkeit und Liturgiereform
Am Beispiel des Palmsonntags zeigte sich, dass es bei dieser Spannung nicht einfach um den Unterschied zwischen Volksfrömmigkeit und Hochfrömmigkeit, zwischen religiöser Volkskultur und religiöser Hochkultur geht, sondern auch um eine Spannung zwischen der Volksfrömmigkeit und der amtlichen kirchlichen Liturgie. Diese Spannung lässt sich am besten im Rückblick auf die Liturgische Bewegung verstehen, die sich vor einem Jahrhundert zu äussern begonnen und zur Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils geführt hat. Vor einem Jahrhundert noch war die Liturgie der römisch-katholischen Kirche eine Mönchs- und Klerikerliturgie. Vor allem in den grossen Benediktinerklöstern wurden im Rahmen der so genannten monastischen Bewegung der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Schönheiten der alten Liturgie neu entdeckt, systematisch erforscht und sorgfältig gepflegt; der konkrete Vollzug indes war eine Art heiliges Schauspiel ohne Volk. In den Pfarrkirchen war das Volk zwar anwesend, es konnte aber nur stumm zuschauen, was der Priester am Altar vollzog. In Vertretung des der heiligen Messe beiwohnenden Volkes sprachen die Ministranten die Antwortteile der Wechselgebete – natürlich in lateinischer Sprache. Am Nationalkongress der katholischen Vereine Belgiens in Mecheln 1909 sprach sich der Benediktinermönch Lambert Beauduin für den Einbezug des Volkes in den Vollzug der Liturgie aus. Diese Rede des belgischen Benediktiners wurde zum Auftakt der Liturgischen Bewegung, für die wenige Jahre zuvor Papst Pius X. im Dekret über die Kirchenmusik das entscheidende Stichwort geliefert hatte: «partecipazione attiva», tätige Teilnahme der Laien am Gottesdienst der Kirche. Dieses Stichwort wurde zum Leitmotiv der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils und zum Leitbild der von ihm ausgelösten Liturgiereform.
Vor dieser Liturgiereform wohnten die Laien dem Gottesdienst passiv bei. Aktiv werden konnten sie nur im Bereich der Volksfrömmigkeit. Denn die Volksfrömmigkeit zeichnet sich – wie die Volksreligiosität im Allgemeinen – nicht nur durch ausgeprägte Bezüge zur Volkskultur aus, sondern auch durch die Möglichkeit der aktiven Beteiligung an Vollzügen. Dazu kommt eine gewisse Offenheit für volkstümliche Deutungen, während für die Liturgie die Deutungshoheit der Elite, dem kirchlichen Amt und der Theologie vorbehalten ist.
Die Liturgische Bewegung führte deshalb nicht nur zu einer Reform der Liturgie an sich, sondern auch zu einer gründlichen Änderung des Verhältnisses zwischen Liturgie und Volksfrömmigkeit. Denn das Zweite Vatikanische Konzil wollte mit der Liturgiereform, dass Texte und Riten so geordnet werden, «dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen», damit «das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann». Abgeleitet ist diese Absicht von der Definition der Liturgie als einem Gemeinschaftswerk der Kirche, die eine hierarchisch geordnete Gemeinschaft ist. Mit den Worten des Konzils: «Daher gehen diese Feiern [diese liturgischen Handlungen] den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein...» «Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäss den liturgischen Regeln zukommt.» Im Gottesdienst handelt die ganze Kirche und sie handelt als hierarchisch gegliederte Gemeinschaft gemäss liturgischen Regeln.
Die Liturgie durfte also nicht mehr Mönchs- und Klerikerliturgie bleiben, der die Gläubigen «beiwohnen». Mehr noch, die Laien können und sollen Aufgaben übernehmen, die ihnen zukommen, auch wenn sie bislang von Klerikern wahrgenommen wurden. Dazu gehören beispielsweise die Sakramentalien, die in der Volksfrömmigkeit eine nicht unwichtige Rolle spielen. Dazu erklärte das Konzil: «Die Sakramentalien sollen überarbeitet werden, und zwar im Sinne des obersten Grundsatzes von der bewussten, tätigen und leicht zu vollziehenden Teilnahme der Gläubigen und im Hinblick auf die Erfordernisse unserer Zeit... Nur sehr wenige Benediktionen [Segnungen] sollen reserviert sein, und zwar nur für Bischöfe und Ordinarien. Es soll vorgesehen werden, dass Laien, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gewisse Sakramentalien spenden können – wenigstens in besonderen Verhältnissen und nach dem Ermessen des Ordinarius.»
Die Bistümer des deutschen Sprachgebiets haben in Ausführung dieses Auftrags ein Benediktionale, ein liturgisches Buch für Segnungen erarbeitet und mit Gutheissung der Römischen Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst 1978 als Studienausgabe herausgegeben. In der Pastoralen Einführung heisst es zum Spender der Segnungen: «Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen. Je mehr aber eine Segnung auf die Kirche als solche oder auf ihre sakramentale Mitte bezogen ist, desto mehr ist sie den Trägern eines Dienstamtes (Bischof, Priester, Diakon) zugeordnet. So werden etwa die Segnungen öffentlicher Einrichtungen durch einen Amtsträger vollzogen, der die Kirche in diesem Bereich vertritt. Daher sind dem Bischof Segnungen vorbehalten, in denen eine besondere Beziehung zur Diözese sichtbar wird; Priester, Diakon oder beauftragte Laien segnen im Leben der Pfarrgemeinde oder im örtlichen öffentlichen Leben; Eltern segnen in der Familie.»
Diese Vorgabe lässt sich am Beispiel der Brotsegnung konkretisieren. Damit ist der alte Brauch gemeint, einen Brotlaib vor dem Anschneiden mit dem Kreuzzeichen zu segnen. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Segnung von einem Elternteil vorgenommen wird. Das Benediktionale sieht zudem vor, dass bei besonderen Anlässen oder wenn die Familie versammelt ist, ein Schriftwort und ein Segensgebet gesprochen und also eine kleine Segensfeier gehalten werden kann. In manchen Gegenden ist überdies die Brotsegnung an bestimmten Heiligenfesten – wie bei uns am Fest der Heiligen Agatha – üblich; diese wird in der Regel innerhalb eines Gottesdienstes stattfinden und dann meist von einem Priester vorgenommen.
Die Frage, worin der Unterschied zwischen den beiden Segnungen besteht, führt uns in den ersten Teil dieser Ausführungen zurück. Denn die amtliche kirchliche Antwort lautet: in der Zeichenhaftigkeit. Weder ist der eine Segen wirkkräftiger als der andere, noch ist das eine Sakramentale heilsamer als das andere. Beide Segnungen sind zeichenhafte Glaubensvollzüge; in der Brotsegnung deuten die Gläubigen eine Gabe der Natur und Frucht der menschlichen Arbeit als Geschenk der Güte Gottes. «Jede Segnung ist Lobpreis Gottes und Bitte um seinen Segen.» Die Brotsegnung innerhalb einer gottesdienstlichen Feier bringt deutlicher zum Ausdruck, dass Segnungen immer Tun der ganzen Kirche sind. Dem vom Priester gesegneten Brot mehr Wirksamkeit zuschreiben zu wollen als dem von Eltern gesegneten wäre Ausdruck magischen Denkens.

3. Volksfrömmigkeit und Liturgie
Auf diese Weise werden im Benediktionale Liturgie und Volksfrömmigkeit, die lange Zeit getrennte Wege gingen, konkret miteinander verschränkt. Auf diese Entwicklung im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils hatte schon ein Jahrzehnt vor der Veröffentlichung des Benediktionale Walter Heim am deutschen Volkskundekongress aufmerksam gemacht. Auch in der Praxis sei der kulturelle Austausch zwischen Hochkultur (amtlicher Liturgie) und Volkskultur in einem bisher nie gekannten Ausmass angebahnt; dabei seien auch Versuche «zu einem neuen, aus der Liturgie herauswachsenden Brauchtum» festzustellen.
In der Vergangenheit war es allerdings meist so, dass volkskulturelle religiöse Bräuche unterschiedlicher Herkunft mit der Liturgie harmonisiert werden mussten und auch mehr oder weniger harmonisiert werden konnten. Die heutige amtliche kirchliche Einschätzung der Volksfrömmigkeit geht vom Zweiten Vatikanischen Konzil aus, das den unbedingten Vorrang der Liturgie erklärt hat: Die Liturgie ist «der Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt» . Das bedeutet indes keine Ausschliesslichkeit der Liturgie. «Das geistliche Leben deckt sich aber nicht schlechthin mit der Teilnahme an der heiligen Liturgie.» Die volksfrommen Übungen und Feiern «sollen indes die liturgische Zeit gebührend berücksichtigen und so geordnet sein, dass sie mit der heiligen Liturgie zusammenstimmen, gewissermassen aus ihr herausfliessen und das Volk zu ihr hinführen; denn sie steht von Natur aus weit über ihnen.»
Konkretisiert wurden diese Grundsätze sodann von den Päpsten Paul VI. und vor allem Johannes Paul II., der Römischen Kurie sowie mehreren Bischofsversammlungen. Die umfassendste Verlautbarung ist das Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie der Römischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, dem noch Papst Johannes Paul II. die Approbation erteilt hat.
Dieser lehramtliche Text bietet «Grundsätze und Orientierungen», theologische Erwägungen und praktische Anregungen. Dabei fällt auf, wie die Volksfrömmigkeit einerseits sehr geschätzt wird, anderseits darauf Wert gelegt wird, dass sie von unchristlichen Elementen frei bleibt bzw. frei gemacht wird. So wird beispielsweise die Evangelisierung der Volksfrömmigkeit gefordert, damit sie als «eine Weise des Dialogs zwischen Gott und Mensch durch Christus im Heiligen Geist» verstanden und gestaltet werden kann. Anderseits traut das Direktorium der Volksfrömmigkeit evangelisatorische Kraft zu, wenn es beispielsweise heisst: «Weil die Volksfrömmigkeit die im Geheimnis von Weihnachten liegenden Werte intuitiv erfasst, ist sie dazu berufen, am Schutz des Gedächtnisses der Erscheinung des Herrn mitzuwirken, damit die starke, mit Weihnachten verbundene religiöse Tradition kein Feld für das Eindringen von Konsumismus oder Neuheidentum wird.» Weil nämlich in der authentisch christlichen Volksfrömmigkeit «Elemente der Volkskultur harmonisch mit wesentlichen Inhalten der Botschaft des Evangeliums verbunden» sind, dürfen dem Evangelium widersprechende Elemente des Volksglaubens keinen Eingang finden. Unevangelische Bräuche können aber auch neu gedeutet werden. So führt das Direktorium die Kräutersegnung an Maria Himmelfahrt als ein Beispiel dafür an, wie vorchristliche Riten und Glaubensinhalte echt evangelisiert werden können. «An Gott musste man sich wenden, ... um das zu erhalten, was die Heiden mit ihren magischen Riten zu erlangen suchten: die von giftigen Kräutern verursachten Schäden abzuwehren sowie die Wirksamkeit der Heilkräuter zu steigern.» Das Direktorium mahnt insbesondere eine sprachliche Sorgfalt an: «Es braucht nämlich grosse Achtsamkeit und tiefe Unterscheidungsfähigkeit, um zu verhindern, dass über unterschiedliche Sprachformen in Frömmigkeitsübungen Begriffe eindringen, die dem katholischen Glauben widersprechen oder sie sogar zum Einfallstor synkretistisch verdorbener Kultäusserungen werden.» Anderseits verlangt das Direktorium aber auch, dass die Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit die Ökumene berücksichtigt.

4. Zur Religiosität der Schweizer und Schweizerinnen
Das mutet sehr vernünftig an; im Zusammenhang mit Religion im Allgemeinen und Volksfrömmigkeit im Besonderen bringt die moderne Vernunft aber Probleme mit sich. Denn diese moderne Vernunft stützt sich, wie es Max Weber auf klassische Weise ausgedrückt hat, auf die «intellektualistische Rationalisierung durch Wissenschaft und wissenschaftlich orientierte Technik» . Diese Intellektualisierung und Rationalisierung bedeute nicht eine zunehmende allgemeine Kenntnis der Lebensbedingungen, unter denen man steht. Sie bedeute etwas anderes, nämlich «das Wissen davon oder den Glauben daran: dass man, wenn man nur wollte, es jederzeit erfahren könnte, dass es also prinzipiell keine geheimnisvollen unberechenbaren Mächte gebe, die da hineinspielen, dass man vielmehr alle Dinge – im Prinzip – durch Berechnen beherrschen könne. Das aber bedeutet: die Entzauberung der Welt. Nicht mehr, wie der Wilde, für den es solche Mächte gab, muss man zu magischen Mitteln greifen, um die Geister zu beherrschen oder zu erbitten. Sondern technische Mittel und Berechnung leisten das.» Konkret heisst das beispielsweise: «Man verlässt sich lieber auf Dünger und Schädlingsbekämpfungsmittel als auf Gebete und Weihwasser, wenn man den Ernteertrag erhöhen will. Wenn Weihwasser und Wunderquellen überhaupt noch eine heilende Kraft zugeschrieben wird, dann häufig mit einer ‹psychologischen› Begründung: nicht das Wirken Gottes, sondern der Glaube an die Heilung sei ursächlich für den Erfolg.»
Damit wird die Auswirkung der modernen Rationalisierung auf die Religion bzw. Religiosität in zwei Schritten beschrieben. Im ersten Schritt verabschiedet sich der Mensch von der Vorstellung, verborgenen Kräften und Mächten ausgeliefert zu sein, die durch magische Handlungen handhabbar werden. In einem zweiten Schritt erwartet er auch von Gott kein Eingreifen in sein Leben mehr, weil Gott für ihn im besten Fall ein unansprechbares Prinzip geworden ist. Kein Zweifel, viele Menschen in Europa und Nordamerika haben den ersten dieser Schritte getan, manche auch den zweiten. Bei genauerem Hinsehen ist die Religiosität der Menschen auch bei uns jedoch komplexer.
Entgegen der Säkularisierungsthese, wonach die Modernisierung zu einer religionslosen Gesellschaft führt, belegen empirische Untersuchungen, dass in der Schweiz nur 15,2 % der Wohnbevölkerung mit einer religionsfreien Lebensführung sympathisiert. Die Gruppe der ausschliesslich christlich Glaubenden ist allerdings noch kleiner; sie umfasst nur 12 %. Auf die Volksfrömmigkeit bezogen, wie sie hier erläutert ist, könnte man sagen: die traditionell-christlichen Schweizer und Schweizerinnen könnten den ersten Modernisierungsschritt getan, sich von einem magischen Wirklichkeitsverständnis verabschiedet haben und sich religiöser Symbole und Symbolhandlungen als Zeichen ihres Gottvertrauens bedienen. Die Areligiösen auf der anderen Seite müssten genau genommen auch den zweiten Schritt so getan haben, dass sie auf religiöse Symbole und Symbolhandlungen verzichten können und auch verzichten. Und die Mehrheit?
Ohne hier auf Einzelheiten der empirischen Untersuchungen bzw. die Differenzierungen ihrer Auswertungen eingehen zu können, lässt sich allgemein sagen: Die Mehrheit der Schweizer und Schweizerinnen holt sich bei Fragen der Lebensbewältigung und des Weltverständnisses Orientierung bei religiösen Traditionen. Dabei ist zum einen die religiöse Orientierung nicht für alle gleich wichtig; zum andern hat die christliche Tradition auch nicht für alle die gleiche Bedeutsamkeit. Im Unterschied zu den ausschliesslich, exklusiv christlichen, sowie den ausschliesslich, exklusiv religionslosen Menschen ist die Mehrheit einschliesslich, inklusiv religiös. Die Menschen In der Schweiz deuten ihr Leben im Grossen und Ganzen religiös. Diese Religiosität umfasst indes eine Vielfalt weltanschaulicher und religiöser Bezüge, die auf vielfältige Weise miteinander kombiniert werden. Die Religionssoziologie spricht deshalb von einer Komponenten-Religiosität als Normalfall. Im letzten Jahrzehnt vor der Jahrtausendwende hat der Anteil der exklusiv christlichen Menschen um 6,2 % markant abgenommen, der Anteil an areligiösen Menschen anderseits mit 0,5 % nur wenig zugenommen. Markant verbreitet haben sich einerseits die synkretistisch-christliche und anderseits die esoterisch-neureligiöse Daseinsauffassung. «Religion verschwindet nicht, löst sich aber zusehends von ihren Festlegungen durch die Kirchen.» Diese nicht auf die Schweiz beschränkte Entwicklung lässt sich auch daran ablesen, dass heute ohne Scheu von Spiritualität gesprochen wird, dass aber häufiger von Spiritualität als von Frömmigkeit oder Frömmigkeitspraxis die Rede ist. Denn der Begriff der Spiritualität erlaubt, «auf eine religiöse Wirklichkeit Bezug zu nehmen, ohne an institutionell definierte Vorstellungen des Religiösen anschliessen zu müssen».
Dabei fragen die Menschen weniger nach der Wahrheit von Religion als vielmehr nach ihrer Relevanz, ihrer Bedeutung für das Leben. Ihre Frage ist nicht, ob eine religiöse Orientierung wahr ist, sondern ob sie lebensdienlich ist. Ihre Frage ist nicht, ob ein religiöses Symbol oder eine religiöse Symbolhandlung in eine vorgegebene Religion passt oder nicht, sondern ob sie zu ihnen passt. Eine Religionsbegründung nicht in Vorgaben, sondern in der subjektiven Erfahrung, kann als Authentizität dargetan werden; sie befördert aber gleichzeitig eine synkretistische Beliebigkeit.

5. Modernisierung der Religion
Damit haben wir einen Rahmen skizziert, der uns die Titelfrage der Tagung – «Räucherstäbchen statt Weihwasser?» zu beantworten erlaubt. Die Antwort ist so vieldeutig wie die religiöse Landschaft der Schweiz vielfältig geworden ist; denn sie lautet: Räucherstäbchen ohne Weihwasser, Weihwasser ohne Räucherstäbchen, Räucherstäbchen und Weihwasser, weder Räucherstäbchen noch Weihwasser – dies alles ist möglich und kommt vor, auch wenn dazu keine genauen Daten verfügbar sind.
Der Untertitel der Tagung – «traditionelle und moderne Volksfrömmigkeit» – legt die Vermutung nahe, diese Situation habe mit der Modernisierung zu tun. Von Modernisierung war im Zusammenhang mit dem Begriff der «Entzauberung der Welt» bereits die Rede. Mit dieser Entzauberung hängt zusammen, dass die römisch-katholische Kirche zunehmend Einspruch gegen magische Interpretationen religiöser Bräuche und gegen magische Praktiken erhoben hat. Wie erinnerlich wurde ein solcher Einspruch zum Brauch des Esszettels ausgesprochen, und das bereits vor hundert Jahren. Wie andere Kirchen setzte sich auch die römisch-katholische Kirche mit der Religionskritik der Aufklärung konstruktiv auseinander, was zu einem im Sinne der Aufklärung vernünftigen Verständnis der Symbole und Symbolhandlungen führte. Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Der aufgeklärten Vernunft entspricht, dass ich, um eine Erkrankung zu kurieren, zu einem medizinisch bewährten Heilmittel greife. Wenn mir ein lieber Mensch überdies gute Genesung wünscht und das beispielsweise dadurch zum Ausdruck bringt, dass er an einem bedeutsamen religiösen Ort eine Kerze anzündet, ist das nicht unvernünftig, sondern ein menschengemässer Ausdruck dieses Wunsches, eine Symbolisierung des Segenswunsches.
Anderseits ist nicht zu übersehen, dass auch so etwas wie eine Wiederverzauberung der Welt im Gange ist, dass es magisch anmutende Praktiken ausserchristlicher Herkünfte gibt.
Modernisierung besagt aber weit mehr als «Entzauberung der Welt», denn modernisiert wurde nicht nur das Denken, modernisiert wurde die ganze Gesellschaft. Nach Niklas Luhmann bedeutet diese Modernisierung die funktionale Ausdifferenzierung der Gesellschaft, so dass sich das gesellschaftliche System in der Moderne in verschiedene teilautonome Systeme wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Erziehung und Religion ausdifferenziert hat und ausdifferenziert. Dieses Merkmal der Moderne nennt der englische Soziologe Anthony Giddens «disembeddedness – Entbettung» . Mit dieser «Entbettung» wurde auch die Religion ein abgrenzbarer Bereich menschlicher Erfahrung und ein eigenständiger Teil der Gesellschaft neben ihren anderen eigenständigen Teilen. In vormodernen Gesellschaften erscheint die Religion als «embedded – eingebettet», als mit dem Leben umfassend verwoben. Mit der Modernisierung entwickelte sich die Religion zu einer «disembedded – entbetteten» Religion, zu einem eigenen und eigenständigen Bereich. Eine «eingebettete» christliche Religion fand bei vielen und vielfältigen Gelegenheiten Ausdruck; ein katholischer Ausdruck ist die Idylle des Betzeitläutens, das den Bauersleuten die Erlaubnis gab, die Feldarbeit zu unterbrechen, und sie aufforderte, dazu ein fest formuliertes Gebet zu sprechen. Eine «entbettete» christliche Religion kommt vorzüglich in den gottesdienstlichen Feiern der Kirche zum Tragen. Die Volksfrömmigkeit ist vielleicht dann modern, wenn sie gelernt hat, damit umzugehen; ihr könnte beispielsweise der von manchen gepflegte Brauch entsprechen, sich eine feste Zeit für die Meditation zu nehmen – was nicht ausschliesst, als Meditationshilfe ein Räucherstäbchen anzuzünden.
Religion kann als Symbol- und Ritualsystem beschrieben werden. Als Theologe neige ich dazu, auf die innere Kohärenz eines definierten Systems zu achten, zu fragen, ob die Symbolisierungen – auch die sprachlichen Symbolisierungen – und die Symbolhandlungen zusammenpassen. Die religionssoziologische Erklärung der religiösen Gegenwartskultur zeigt dagegen auf, dass die einzelnen Elemente nicht an sich zusammenpassen, sondern zum konkreten Menschen passen müssen. Die Distanz der Menschen zu den religiösen Institutionen zeigt sich im Übrigen weniger in einer zahlenmässigen Zunahme der Konfessionslosen oder aus einer Kirche Ausgetretenen als vielmehr darin, dass sie mit ihrem konkreten Verhalten die Deutungshoheit der Amtsträger praktisch bestreiten und sich zudem von theologischen Bedenken nicht einschränken lassen. Freiräume für abweichendes Denken und Verhalten innerhalb eines definierten religiösen Systems hat es wohl schon immer gegeben; wenn solche Abweichungen definierbar wurden, hatte man den Begriff «Synkretismus» zur Hand. Was heute neu ist, ist die Vielfalt der Herkünfte dieser anderen Symbole und Rituale.